1. Die Familie
Die Familie als Ehe von Mann und Frau, als Verbund
von Eltern, Kindern und Großeltern ist der ideale Freiraum, weil
hier das wechselseitige Geben auf den tatsächlichen
Bedarf begrenzt bleibt und niemand auf die verrückte Idee
kommt, den anderen zu unterbieten bis alle arm sind.
Siehe hierzu ausführlich die Studie; insbesondere Kapitel
3.4: Drews, Manfred: Freiheit für Familie – Ihr Weg aus
Deutschlands Armutsfalle.
BoD-Verlag.Norderstedt.2013. ISBN 9783980127868.
Der familienspezifische Vorteil wechselseitiger Leistungen
ohne ruinösen Preisunterbietungswettbewerb lässt sich auch bei einer
nicht-familiären Organisationsform erreichen, wenn man dafür
als Modell die Rechtsform eines „(nicht eingetragenen) Vereins
auf Gegenseitigkeit“ wähl: Mitglieder können alle juristischen
und natürlichen Personen einer Region (Gemeinde, Kreis,Land) werden,
die etwas brauchen (Nachfrager, Einkäufer) und/oder etwas
anbieten (Anbieter, Verkäufer)- Die Mitgliedschaft
verpflichtet dazu, dass jeder , der etwas nachfragt, sich zuerst an
ein Mitglied wendet , das den jeweiligen Artikel anbietet (first
option). Dies auch dann, wenn der regionale Anbieter mit seinem
Artikel Nr-X (bis zu 10%) teurer als der außerregionale
Konkurrent ist. So hat der regionale Anbieter eine Chance, gegen die
außergebietliche Preisunterbietung zu bestehen. Denn die Leute
werden auch seinen Artikel kaufen, weil sie wissen , dass sie
damit ihren eigenen regionalen Arbeitsplatz sichern.
Vorstehendes Konzept eines regionalen „Vereins auf
Gegenseitigkeit“ könnte auch auf nationaler Landesebene
Anwendung finden. Es hätte den Vorteil, dass trotz
gleicher Wirkung auf den Austritt aus einer Währungsunion
verzichtet werden kann.
Bisher fehlt leider ein Praxistest als Beweis für die
Funktionsfähigkeit eines solchen –hier nur theoretisch
konzipierten- Vereins auf Gegenseitigkeit. Falls es einen solchen
irgendwo gibt, bitte um Mitteilung . Er wir hier auf unserer
Web-Seite sofort zitiert.